Einen kurzen Augenblick unaufmerksam - und schon ist ein Missgeschick geschehen. Durch eine kleine Unachtsamkeit kann unter Umständen ein großer Schaden entstehen. Egal ob Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr unterwegs sind, beim Sport oder zu Hause, ein Missgeschick kann Ihnen immer und überall passieren. Wie schnell ist ein Glas Rotwein auf der neuen weißen Designercouch des Bekannten verschüttet oder die wertvolle Vase der Nachbarin zerschmettert? Sorgen Sie für diesen Fall vor!
Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ersatz
zu leisten: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet“, heißt es in § 823 Abs. 1 BGB. Dies greift in jedem Fall - ob der
Schuldige eine private Haftpflichtversicherung besitzt oder nicht. Im Zweifel
muss er mit seinem gesamten Vermögen und dem seiner Familie in Haftung
treten. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten.
Sichern Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Forderungen Dritter
mit einer privaten Haftpflichtversicherung ab. Bei jährlich 1,8 Millionen
Haftpflichtfällen in Deutschland ist eine private Haftpflichtversicherung
kein Luxus, sondern reale Notwendigkeit.
Beispiele aus der Schadenspraxis:
AXA Versicherung AG | |
Ideal Versicherung AG | |
Haftpflichtkasse Darmstadt VVAG | |
WüBa Versicherung AG | |
Münchener Verein Versicherung AG |